ROGER C. CUNNINGHAM, LL.M.

Advokát (CZ) / Rechtsanwalt (DE) / Attorney at Law (DE, CZ)

Vertreter der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland haben die Problematik der finanziellen Sanktionen erörtert

Am 16. 03. 2016 fand auf Initiative der Tschechischen Republik in Prag ein Arbeitstreffen zwischen Vertretern der Justiz aus der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland statt, bei dem die Seiten über problematische Fragen diskutiert haben. Es ging um Fragen, mit denen sich die Justizbehörden in der Praxis beschäftigen und die derzeit der reibungslosen Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über Geldbußen oder andere finanzielle Strafen in den beiden Ländern entgegenstehen.

Diesem Arbeitstreffen folgte der deutsch-tschechische Praxis-Workshop, der auf die gegenseitige Zusammenarbeit bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2005/214/SVV des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen abzielte, wobei die Vertreter der tschechischen Justiz an diesem Praxis-Workshop am 30. 09. 2014 in Berlin teilgenommen haben.

Während des Treffens wurden vor allem folgende Fragen diskutiert: die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Erstattungspflicht der Verfahrenskosten, die Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 15. 10. 2015 in der Rechtssache C-216/14 Gavril Covaci auf die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen der deutschen Behörden über die Geldbußen oder andere finanzielle Leistungen in der Tschechischen Republik und andere praktische Aspekte der Anwendung des oben genannten Rahmenbeschlusses.

Entnommen aus der Presseabteilung des Justizministeriums

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