{"id":127,"date":"2016-04-26T08:13:27","date_gmt":"2016-04-26T07:13:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.cunningham.cz\/de\/?p=127"},"modified":"2016-05-10T08:31:50","modified_gmt":"2016-05-10T07:31:50","slug":"vaeter-muessen-nicht-fuer-ihre-anwesenheit-bei-der-geburt-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cunningham.cz\/de\/vaeter-muessen-nicht-fuer-ihre-anwesenheit-bei-der-geburt-zahlen\/","title":{"rendered":"V\u00e4ter m\u00fcssen nicht f\u00fcr ihre Anwesenheit bei der Geburt zahlen"},"content":{"rendered":"<p>Das Verfassungsgericht hat am 26. April 2016 der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben, der nicht damit einverstanden war, einer medizinischen Einrichtung einen Betrag von 500,00 CZK als Pauschalkosten f\u00fcr seine Anwesenheit bei der Geburt zu zahlen. Der Beschwerdef\u00fchrer k\u00e4mpfte mit der Verfassungsbeschwerde auch gegen die allgemeine Praxis, nach der V\u00e4ter ohne vorherige Zahlung f\u00fcr ihre Anwesenheit bei der Geburt,  an der Anwesenheit im Krei\u00dfsaal gehindert waren, was der Beschwerdef\u00fchrer als mit dem Grundrecht des Schutzes der Familie im Widerspruch stehend ansah.<\/p>\n<p>Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rechte des Kl\u00e4gers verletzt wurden, weil die Verwirklichung seines Rechts auf Anwesenheit bei der Geburt nicht mit einer Zahlung der \u00fcblichen Betriebskosten der medizinischen Einrichtung \u2013 u.a. Kosten f\u00fcr einmalige Kleidung und \u00dcberschuhe -bedingt sein d\u00fcrfe. Das Verfassungsgericht stellte ferner fest, dass die blo\u00dfe Anwesenheit bei der Geburt mit einer Zahlungspflicht nicht belastet sein kann, wobei die Anwesenheit weder mit einer Zahlung f\u00fcr die \u00fcbliche Betriebskosten der medizinischen Einrichtung noch f\u00fcr u.a. hygienische Kleidung, Desinfektionsmittel, OP-Maske oder Schuhabdeckungen, die allgemein f\u00fcr alle, die sich in der medizinischen Einrichtung befinden (auch Arbeitnehmer, Personal f\u00fcr Transport und Versorgung, Patienten und deren Begleitung oder Besucher), vorr\u00e4tig sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>In dem Urteil hat sich das Verfassungsgericht auch dazu ge\u00e4u\u00dfert, unter welchen Umst\u00e4nden bestimmte Zahlungen f\u00fcr die Anwesenheit einer Person bei der Geburt verlangt werden k\u00f6nnen, wobei es sich nicht ausschlie\u00dflich um den Vater des Kindes handeln muss. Im Zusammenhang mit der Anwesenheit bei der Geburt k\u00f6nnen nur solche Dienstleistungen mit einer Geb\u00fchr belegt werden, die den Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen der Einrichtung \u00fcberschreiten. In Bezug auf diese Dienstleistungen, muss die Person jedoch eine M\u00f6glichkeit haben, sich dazu \u00e4u\u00dfern, ob sie an der Dienstleistung Interesse hat oder nicht. Nur f\u00fcr bestimmte Dienste oder Handlungen, die aufgrund ihrer Art zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssen, kann dann die Zahlung ohne weiteres verlangt werden. Die Zahlung muss jedoch angemessen sein und darf nicht in wesentlicher Disproportion zu den Einrichtungskosten, dem ben\u00f6tigen Umfang und zu den tats\u00e4chlich erbrachten Leistungen stehen.<\/p>\n<p>Falls eine Person die Vorauszahlung ablehnt, darf diese Tatsache gem\u00e4\u00df Verfassungsgericht keinen Einfluss auf die Wahrnehmung seines Rechtes bei der Geburt anwesend zu sein, haben. Eine angemessene Pauschalisierung der Zahlungen ist nicht verfassungswidrig, die Zahlungen m\u00fcssen jedoch zumindest im Allgemeinen einem angemessenen Ersatz entsprechen. Die Pauschalisierung kann kein Mittel zur verschleierten Gewinnerzielung oder zum Ersatz von Krankenversicherungseinnahmen sein oder als Mittel verwendet werden, um andere von ihrem Vorhaben bei der Geburt anwesend zu sein, abzuhalten.<\/p>\n<p>(Urteil &#8211; Aktenzeichen IV. \u00daS 3035\/15)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verfassungsgericht hat am 26. April 2016 der Verfassungsbeschwerde eines Vaters stattgegeben, der nicht damit einverstanden war, einer medizinischen Einrichtung einen Betrag von 500,00 CZK als Pauschalkosten f\u00fcr seine Anwesenheit bei der Geburt zu zahlen. 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