RECHTSGEBIETE/BERATUNGSPRAXIS
Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten umfassende juristische Dienstleistungen in allen Bereichen des tschechischen und deutschen Rechts sowie Verteidigung vor den Gerichten beider Länder.
- Familienrecht
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Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Gewalt in der Ehe, um nur einige der üblichen Tätigkeitsbereiche zu nennen. Der Schwerpunkt der an rcc gestellten Anfragen, liegt allerdings in den letzten Jahren eindeutig bei Scheidungen, Unterhalt- und Umgangsregelungsfragen. In unserer Praxis finden häufig internationale oder „europarechtliches“ Recht Anwendung. Sehr oft handelt es sich gerade bei Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Prag um Mandanten mit gemischtstaatlichem Hintergrund.
- Finanzierungen
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rcc wird Ihnen kein Darlehen anbieten, dafür meist aber etwas Besseres: jemanden, der Ihnen das Auffinden der geeigneten und konditionsbesten Finanzierungsbanken abnimmt und darauf achtet, dass nichts Unübliches von Ihnen dafür verlangt wird.
- Geistiges Eigentum
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Viele Menschen sind auf der Suche oder hoffen schlicht und ergreifend auf die zündende Idee, um reich zu werden. rcc hilft Ihnen zwar nicht dabei, diese Idee zu haben, jedoch wenigstens dass sie Ihre Idee und die damit verbundenen (Exklusiv-)Rechte behalten. Nicht selten sind Menschen so glücklich darüber, dass sie eine gute Idee, eine nützliche Erfindung oder einfach nur ein inovatives und marktbeliebtes Produkt erfunden haben, dass sie darüber ganz vergessen, dass sich nicht jeder mit ihnen freut und Ihnen das Neue Wissen oder Ihre Kreativität ohne eigene Anstrengung streitig machen möchte. rcc ist darauf bedacht, Sie zu beraten, dass Sie selbst Ihr geistiges Eigentum schützen und behalten, aber auch, dass Sie nicht anderen – unbewusst – deren geistiges Eigentum streitig machen und dadurch letztendlich Schaden erleiden.
- Handels- und Transportrecht
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rcc berät Sie beim Abschluss von Transportverträgen und deren Rahmenbedingungen.
- Immobilienrecht
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rcc ist in diesem Bereich meist mit Lösungen im Bereich von Kauf oder Verkauf von Immobilien und allem, was vorher oder auch noch nachher zu regeln oder zu berücksichtigen ist, beschäftigt. rcc als Anwaltskanzlei mit Sitz in Prag wird Ihnen in Anbetracht der Erfahrungen raten, sich nicht auf die Worte des Maklers zu verlassen und alle Informationen unabhängig selbst zu prüfen oder eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und mit der Prüfung zu beauftragen.
- Insolvenzrecht
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Im Insolvenzrecht ist rcc meist mit der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren oder der Herausgabe von Gegenständen aus der Masse sowie Geltendmachung von Vorzugsrechten betraut. Nicht selten ist auch die klageweise Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter praxisrelevant.
- Arbeitsrecht
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Ihre Interessen sind der Ausgangspunkt für Aktivitäten der Anwaltskanzlei rcc in Prag, sowohl in regulären Beschäftigungsfragen und in besonderen Situationen. rcc will sich nicht nur auf die Arbeitgeber, sondern auch auf Mitarbeiter oder selbständig tätige Personen konzentrieren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Erfahrung aus der Bearbeitung von Fällen, die in den üblicherweise zu findenen drei Arten von Beschäftigungsverhältnissen vorkommen, rcc bei der Einschätzung der Interessen und taktischen Manöver unserer Mandantinnen und Mandanten sowie der Gegenseitenen geholfen haben. Sollten Sie also Unterstützung in Kündigungsverfahren und anderen Beschäftigungsfragen benötigen, unterstützt und berät rcc Sie gerne.
Für die Arbeitnehmer unter Ihnen, die Rechtshilfe im Falle einer in Deutschland oder Tschechien erhaltenen Kündigung suchen :
Tschechische Republik: Wenn Ihnen gekündigt bzw. Ihnen die Kündigung zugestellt/übergeben wurde, unverzüglich (am besten an demselben Tag) der Kündigung schriftlich widersprechen, wenn Sie die Kündigung nicht akzeptieren wollen und verlangen, dass Ihnen weiterhin eine Arbeit zugeteilt wird.
Deutschland: Auf keinen Fall die Frist zur Klage gegen die ausgesprochene Kündigung versäumen (wenn Sie diese nicht akzeptieren wollen); 3 Wochen (ab Zustellung der Kündigung) gehen oft schneller vorüber als einem bewusst ist.
- Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
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rcc bemüht sich, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Verfahren sind teuer, oft lang und bergen immer eine Komponente des Ungewissen. Deshalb versuchen wir, die Risiken von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verringern. Manchmal ist es die Durchführung eines Verfahrens jedoch unvermeidlich. rcc sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
- Strafrecht
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Vergeuden Sie nicht wertvolle Zeit, melden Sie sich einfach bei rcc.
Bis dahin müssen Sie nur eines wissen: Reden ist silber, schweigen ist gold.
Auch hier gilt, dass rcc Sie als Anwalt vor tschechischen und auch deutschen Gerichten verteidigen und im Rahmen des tschechischen und deutschen Rechtes beraten kann. Wir können Ihre Angehörigen in der U-Haft besuchen oder Sie während des Strafverfahrens als Nebenkläger/-in vertreten.
- Unternehmensrecht
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Sie wollen unternehmerisch tätig werden und hierzu ein Gewerbe anmelden, eine Gesellschaft (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) gründen, eine Partnerschaft eintragen lassen? Wir übernehmen das für Sie. Sie wollen andere Unternehmen kaufen, sich mit Ihnen zusammenschließen, Ihr Unternehmen aufspalten? Es drohen oder bestehen Streitigkeiten mit anderen Aktionären oder Geschäftspartnern? Die Liste ist lang, der Weg zu rcc sicherlich kürzer.
- Vertragsrecht
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Durch die internationale Klientel von rcc sind die Vertragsverhältnisse kaum noch in Kategorien einzuordnen. Im Wesentlichen reichen diese von A wie Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen bis Z wie Zeitarbeitsvertrag. Schwerpunkte dürfen derzeit im Bereich von Investitions-, Kauf-/Verkauf-, Miet-, Darlehens- und Liefer- und Arbeitsverträgen liegen.
- Verwaltungsrecht
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Im Verwaltungsrecht herrscht regelmäßig ein Rechtsverhältnis, dass nicht nur per se, sondern auch im Tatsächlichen von einem Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt ist. Dort, wo es notwendig ist, mit „Waffengleichheit“ zu handeln, tritt rcc hinzu, wenn gewünscht. In den letzen Jahren waren es meist Fälle, die sich im Bereich des Ausländer-, Straßenverkehrs- oder Baurecht abspielten. Regelmäßig hinzu kommen Lösungen für Fälle von Genehmigungen, Erlaubnissen oder Bewilligungen, die von den verschiedensten Behörden zu erlangen waren. Der erste Schritt in diesen Fällen ist meist, zunächst einmal Widerspruch gegen eine nicht erteilte „positive“ Nachricht für die Mandantin oder Mandanten einzulegen und den Fall aus unserer rechtlichen Sicht darzustellen.
Vergütung
Die Vergütung eines Rechtsanwaltes ist allgemein in der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., über die Vergütung der Rechtsanwälte und Erstattung für Rechtsanwälte für die Erbringung deren Rechtsdienstleistungen (Anwaltstarif), geregelt.
Gemäß Rechtsanwaltstarif richtet sich die Vergütung des Rechtsanwaltes nach einem Vertrag mit dem Mandanten dann, wenn die Vergütung als vertragliche Vergütung vereinbart wurde. Wird die Vergütung des Rechtsanwaltes nicht in dieser Art und Weise vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den Regelungen des Rechtsanwaltstarifs über die außerverträgliche Vergütung.
Unsere Anwaltskanzlei geht immer von den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten aus, sodass die Vergütung der Rechtsdienstleistungen grundsätzlich als eine vertragliche Vergütung nach Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten festgelegt wird. Die vertragliche Vergütung kann vor allem nach der Anzahl der erbrachten Rechtsdienstleistungen in der Sache oder auf Grund des Stundensatzes festgelegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Vergütung mit einem vorab festgelegten Satz zu vereinbaren, ggf. bei der Erbringung von Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum mit einem monatlichen Pauschalsatz.
Mandanteninformation zu außergerichtlicher Auseinandersetzung von Verbraucherstreitigkeiten
Nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., Verbraucherschutzgesetz, in der geänderten Fassung, ist gemäß dem Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik, für die Lösung von Streitigkeiten zwischen einem Anwalt und einem Verbraucher, die aus Verbraucherverträgen für die Erbringung von juristischen Dienstleistungen entstehen, die Tschechische Rechtsanwaltskammer zuständig. Die Web-Adresse der Tschechischen Rechtsanwaltskammer lautet: www.cak.cz.