ROGER C. CUNNINGHAM, LL.M.

Advokát (CZ) / Rechtsanwalt (DE) / Attorney at Law (DE, CZ)

DE-Praxis:

Der rcc-Gründer Roger C. Cunningham, LL.M. vertritt Ihre Interessen auch gerichtlich und außergerichtlich in Deutschland, da er auch Mitglied einer deutschen Rechtsanwaltskammer ist.

Die Praxis des deutschen Rechts wird durch unsere in Prag gelegene Anwaltskanzlei nicht nur in den eigenen vier Wänden ausgeübt, sondern es gehört ebenso zu unserer Tätigkeit, an Gerichtsverhandlungen oder außergerichtlichen Terminen direkt in Deutschland teilzunehmen. Im Rahmen des Strafrechtes handelt es sich in der Regel zunächst um das Aufsuchen der Inhaftierten in der U-Haft, um den Inhaftierten zu zeigen, dass sie nicht alleine gelassen werden und den Angehörigen unterstützend zur Seite zu stehen. In Anbetracht der Verbindung von tschechischem Recht, tschechischem Umfeld und tschechischer Sprache mit dem deutschen Pendant hinsichtlich Recht, Umfeld und Sprache, kommt in unserer deutschen Praxis regelmäßig internationales- und Europarecht zur Anwendung. Oft sind unsere Klienten, die uns mit Problemen in Deutschland mandatieren, Nicht-Deutsche, die  es bevorzugen, im Rahmen einer „deutschen“ Streitigkeit uns nicht nur aus sprachlichen Gründen, aber als internationale Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten; rein deutsche Anwaltskanzleien genießen diesen Vorzug nicht.

Wir sind für Sie da!

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